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Was tun, wenn…

Wollen Sie Ihr Kind taufen lassen, möchten Sie kirchlich heiraten, müssen Sie in einem Trauerfall eine Beerdigung organisieren oder spielen Sie mit dem Gedanken, ehrenamtlich zu arbeiten? Hier finden Sie Informationen zu unseren Angeboten.

Bei einem Todesfall setzen Sie sich bitte zuerst mit dem Bevölkerungsamt der Stadt Zürich in Verbindung. Das Bestattungs- und Friedhofsamt befindet sich im Stadthaus am Stadthausquai. Telefon: 044 412 31 78. Mailadresse: bestattungsdienst@zuerich.ch. Auf dem Bestattungsamt werden Sie Zeit, Ort und Art der Bestattung abmachen. Danach wird das Bestattungsamt das Pfarramt St. Franziskus über die bevorstehende Abdankung informieren. Wir werden mit Ihnen schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und ein Trauergespräch abmachen.

Beim Trauergespräch können folgende vorausgehende Überlegungen hilfreich sein: Wie soll die Würdigung der/des Verstorbenen aussehen? Was ist für Sie wichtig und auf was legen Sie wert? Wollen Sie sich oder Familienangehörige/Verwandte/Bekannte am Grab oder bei der Trauerfeier mit Ansprachen/Gedichten/Lesen des Lebenslaufes/Gesang/Musik einbringen? Wie soll die musikalische Umrahmung der Abdankung aussehen? Wünschen Sie Lieder? Soll ein bestimmter Bibeltext als Grundlage dienen? Wen oder welche Institution wollen Sie mit der Kollekte unterstützen, die am Schluss der Trauerfeier aufgenommen wird?

Sie waren einmal Mitglied der Katholischen Kirche. Bestimmt hatten Sie ihre Gründe, warum Sie damals ausgetreten sind. Aber im Verlaufe eines Lebens verändern sich menschliche Einstellungen und Sichtweisen. Was damals stimmte, ist vielleicht heute nicht mehr gültig. Auch die Kirche als Institution entwickelt und verändert sich. Viele ehemalige Mitglieder fühlen sich nach einiger Zeit wieder von der Kirche und ihrer Botschaft angesprochen. Wenn Sie wieder in unsere Kirche eintreten wollen, nehmen Sie bitte mit unserem Pfarreibeauftragten Kontakt auf. Als kompetenter Ansprechpartner wird er Ihnen weiterhelfen. Oft ist der Kircheneintritt nur eine formale Angelegenheit, da es sich damals um einen staatskirchenrechtlichen Austritt handelte. Dazu schreibt der Bischofsrat von Chur in einer Handreichung: „Wenn der Austritt nur durch ein Schreiben an die Kirchgemeinde erfolgt ist, …. kann zum Wiedereintritt ein einfaches Schreiben an die gleiche Behörde genügen“.

Falls Sie sich einen Neu-Eintritt/Konversion in unsere Kirche überlegen, dann kontaktieren Sie bitte unseren Pfarreibeauftragten. Er wird Sie über die Voraussetzungen informieren und Sie bei diesem Schritt begleiten.